Gruben / Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen und Gruben

Abholung und Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben

Für die Abwasserbeseitigung, zu der auch die Entnahme von Schlamm oder Abwasser aus Kleinkläranlage und Gruben zählt, ist lt. dem Hessischen Wassergesetz und der Entwässerungssatzung der Stadt Schlitz, ausschließlich die Stadt Schlitz zuständig.

Sowohl die Abholung, als auch die Behandlung wird von den Stadtwerken Schlitz veranlasst.

Hierzu sind jährlich folgende Termine vorgesehen:

  • 15. März
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. Oktober

Fällt der Termin auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Termin jeweils auf den ersten folgenden Werktag.