Veröffentlichungen im Bereich StromNetz
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Stadtwerke Schlitz versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:
Schlitz, AGS 06535015; PLZ 36110
- Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct / kWh
- Tarifkunden mit Schwachlastregelung: 0,61 ct / kWh
- Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct / kWh
Feststellung der Grundversorgung
Als Netzbetreiber haben die Stadtwerke Schlitz die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, den Grundversorger festzustellen. Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Schlitz vom 01.01.2022 – 31.12.2024:
Netzstrukturdaten / Netzkennzahlen
Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen (Netzkennzahlen 2020):
- Lastgang Differenzbilanzkreis §12 (3) 3
- Berechnung der Preise zur Mehr- und Mindermengenabrechnung
- Lastverlauf Jahreshöchstlast MS EnWG §23c (3) 1
- Lastverlauf Jahreshöchstlast MS NS EnWG §23c (3) 1
- Lastverlauf Jahreshöchstlast NS EnWG §23c (3) 1
- Lastverlauf Netzverluste MS EnWG §23c (3) 2
- Lastverlauf Netzverluste MS NS EnWG §23c (3) 2
- Lastverlauf Netzverluste NS EnWG §23c (3) 2
- Lastverlauf Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden EnWG §23c (3) 3
- Lastverlauf Summenlast der Netzverluste EnWG §23c (3) 3
- Lastverlauf Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunde EnWG §23c (3) 4
- Lastverlauf Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung analytischer Verfahren EnWG §23c (3) 4
- Lastverlauf Höchstentnahmelast MS EnWG §23c (3) 5
- Lastverlauf Höchstentnahmelast MS NS EnWG §23c (3) 5
- Lastverlauf Höchstentnahmelast NS EnWG §23c (3) 5
- Lastverlauf Summe aller Einspeisungen MS EnWG §23c (3) 6
- Lastverlauf Summe aller Einspreisungen NS EnWG §23c (3) 6
- Lastverlauf Rückspeisung aus MS EnWG §23c (3) 6
- Lastverlauf Rückspeisung aus MS NS EnWG §23c (3) 6
- Lastverlauf Rückspeisung aus NS EnWG §23c (3) 6
- Internet-Veröffentlichungspflichten des Geschäftsjahres 2022
Netzentgelte
Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG
Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2024
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2023
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2022
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2021
- Preisblatt Netznutzung ab 01.07.2020
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2020
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2019
Mehr-/Mindermengen
Die Abrechnung vom Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2024
Musterverträge Netzzugang
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.
Letzte Aktualisierung der Verträge: 04.2018
Normprofile
Temperaturmessstelle
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle mit der Messstellennummer 2171 des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Bad Hersfeld festgelegt.
Äquivalente Tagesmitteltemperatur
Um eine Glättung (bspw. aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle) bei stark schwankenden Außentemperaturen herbeizuführen, wird eine äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:
Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)
Entsprechend dem ermittelten äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.
Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Stadtwerke Schlitz für den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.
Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.