ladeeinrichtungen für elektrofahrzeuge
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >3,6 kVA sind anmeldepflichtig.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung an das Niederspannungsnetz
- Vordruck B.3 - Datenblatt Ladeeinrichtungen Elektrofahrzeuge
- Konformitätserklärung des Herstellers der Ladeeinrichtung
Übersteigt die Gesamtleistung aller an einer Kundenanlage angeschlossenen Ladeeinrichtugen 12 kVA, benötigt man für die Installation die Zustimmung durch die Stadtwerke Schlitz. Des Weiteren ist insbesondere das Kapitel 10.6 der VDE-AR-N 4100 zu beachten.