grundzuständiger Messstellenbetreiber

Grundzuständiger messstellenbetreiber

Zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Schlitz werden als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und sind somit für die Installation der modernen Messeinrichtung und intelligenten Messsystemen verantwortlich.

Das Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG) gibt hierbei den Ausbaupfad für den Umbau der Messeinrichtungen vor. Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden - über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, sowie Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Moderne Messeinrichtung - mM

Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.

Intelligentes Messsystem - iMSys

Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway, versehen mit einem Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz.

Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG.

Als Standardleistung für moderne Messeinrichtung gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie, sowie die Messwertaufbereitung
  • der technische Betrieb der Messstelle, die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
  • die manuelle Erfassung der Zählerstände durch Dienstleister der "Gesellschaft".


Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart Meter Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchstens 10.000 kWh maximal,

  • die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z.B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z.B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
  • die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
  • die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.


Zusatzleistungen sind u.a. :

  • die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
  • die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
  • die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
  • Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten

Die Preise der Standard- und Zusatzleistungen sind im nebenstehenden Preisblatt veröffentlicht.


Messstellenbetrieb:

Der Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Unter den Voraussetzungen des § 21 b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) können der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers auch auf einen Dritten übertragen werden.

Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur standardisierte Verträge (Messstellenrahmenvertrag, Messrahmenvertrag) vorgegeben, die das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und einem dritten Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber und einem dritten Messdienstleister vertraglich ausgestalten.

Der gesamte Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) ist unter www.bundesnetzagentur.de im Internet veröffentlicht.

Die standardisierten Verträge, sowie die von den Stadtwerken Schlitz einheitlich für ihr Netzgebiet vorgegebenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

MESSSTELLENBETREIBERRAHMENVERTRAG (MSB-RV)

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV)
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom).
Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Nachfolgend finden Sie den MSB-RV zum Download im PDF-Format. Dieser entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Dieser Vertrag ersetzt zum 01.10.2017 alle bisher – den Messstellenbetrieb betreffende – bestehenden Verträge zwischen den Stadtwerken Schlitz als Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreibern.

GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER - GMSB

Das am 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen für den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ab 2017 fest.
Die Stadtwerke Schlitz nehmen in ihrem Netzgebiet die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. Damit übernehmen die Stadtwerke Schlitz auch den Einbau sowie den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das » Bundesamt für Informationstechnik (BSI) dies auf seiner Homepage veröffentlicht.
Weitere Information zum Thema Digitalisierung der Energiewende finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).