Einspeiser

Einspeiser

Die fossilen Energieträger Kohle, Öl und Gas sind nicht unendlich vorhanden. Außerdem entstehen bei ihrer Verbrennung Luftschadstoffe. Die Kernkraft ist nicht unumstritten. Vor diesem Hintergrund sind der sparsame Umgang mit diesen Energien und die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien scheinbar ein Gebot der Vernunft – und politischer Wille der Bundesregierung. Dahinter steht auch die erklärte Absicht, aus Gründen des Klimaschutzes die bundesweiten Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid signifikant zu senken.

Die Erzeugung von regenerativer Energie hat in den letzten Jahren ständig an Bedeutung gewonnen. Auch wir unterstützen in unserer Region die alternative Energie-Erzeugung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Deshalb kommen wir in unserem Netzgebiet Privatpersonen und Investoren, die umweltschonend Strom gewinnen, entgegen: Betreiber von Wasserkraftwerken oder alten Wassermühlen, sowie Photovoltaik-Anlagen können ihren Strom zu garantierten Preisen in unser Netz einspeisen.

Vor der Planung bzw. dem Bau einer Eigenerzeugungsanlage, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme und Beratung durch den qualifizierten Fachhandel und einem Elektroplaner.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, beachten Sie bitte unsere nachfolgenden Hinweise.

Hinweise / Pflichten zum Eigenverbrauch:

Informationen zu den EEG-Umlage- und Mitteilungspflichten für die verschiedenen Formen der Stromversorgung finden Sie unter:
 www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung

Die Bundesnetzagentur geht in ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung sowohl auf die EEG-Umlagepflichten, als auch auf die Mitteilungspflichten (nach dem EEG 2014) ein. Den Leitfaden und einen Hinweis zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der Aussagen auf die entsprechenden Regelungen des EEG 2017 finden Sie unter:
 www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung

Am 26.01.2017 hat die Bundesnetzagentur zudem einen aktuellen „Hinweis zur EEG-Umlagepflicht für Stromlieferungen in Scheibenpacht-Modellen und ähnlichen Mehrpersonen-Konstellationen sowie zum Leistungsverweigerungsrecht nach der „Amnestie-Regelung“ des § 104 Abs. 4 EEG 2017 (Ausschlussfrist 31. Mai 2017)“ veröffentlicht:
 www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung

Fünf Schritte zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage

  • 1. Einspeiseantrag für die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Schlitz

    Im ersten Schritt ist ein Einspeiseantrag für die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Schlitz zu stellen.   

  • 2. Netzverträglichkeitsprüfung

    Vor der Zusage einer Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Schlitz ist eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) zu beauftragen. Hierbei wird geprüft, ob eine Einspeisung an dem gewünschten Netzverknüpfungspunkt von netztechnischer Seite überhaupt möglich ist.

  • 3. Genehmigung und Info zu weiterem Ablauf

    Nach der Prüfung des Einspeiseantrages, sowie der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung (NVP), erhalten Sie von uns Nachricht, ob die Einspeisung erfolgen kann.

  • 4. Technischer Voraussetzungen

    Um in das Verteilnetz der Stadtwerke Schlitz einspeisen zu können, müssen die technischen Vorraussetzungen für eine Netzeinspeisung gegeben sein, bzw. hergestellt werden. Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen, müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der Stadtwerke Schlitz und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen. Insbesondere sind in der jeweils gültigen Fassung und unter Beachtung einzelner Ergänzungen einzuhalten:

    • VDE AR N 4100 TAR Niederspannung
    • VDE AR N 4110 TAR Mittelspannungsnetz
    • VDE AR N 4105 Erzeugnungsanlagen am Niederspannungsnetz
    • Netzanschlussverordnung (NAV)
    • TAB 2019
    • TAR 2019
  • 5. Terminvereinbarung zur Inbetriebnahme

    Für die Inbetriebsetzung der Anlage sind mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Inbetriebnahme-Termin alle hierzu erforderlichen Unterlagen im Original, sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Stadtwerken Schlitz einzureichen. Erst nach Eingang aller Unterlagen kann der genaue Inbetriebnahmetermin bestätigt werden.

    Die Inbetriebnahme, bzw. Aufschaltung an das Netz der Stadtwerke Schlitz, erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Schlitz oder deren Bevollmächtigten. Wird aufgrund von Mängeln in der Anlage die Inbetriebnahme abgebrochen, wird der Inbetriebnahmeversuch und jede weitere Abnahme kostenpflichtig.

Information entsprechend Mitteilung Nr. 9 der BNetzA zum Redispatch 2.0

-Ausschluss der Übernahme des bilanziellen Ausgleichs zum 01.06.2022-

Mit Datum 26.04.2022 haben die Stadtwerke Schlitz ihre offizielle Bereitschaft zum Start des bilanziellen Ausgleichs mit Datum 01.06.2022 signalisiert.

Am 03.05.2022 gegen 16:30 Uhr wurde unser vorgelagerter Netzbetreiber die ovag Netz GmbH von dem ihr vorgelagerten Netzbetreiber Avacon Netz GmbH informiert, dass Avacon Netz GmbH sowie der übergeordnete Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH den Start des bilanziellen Ausgleichs zum 01.06.2022 ihrerseits ausschließen. In Folge haben die Stadtwerke Schlitz die Meldung gegenüber allen Beteiligten zurückgezogen. Wir schließen daher die Übernahme des bilanziellen Ausgleichs (zum 01.06.2022) zunächst aus.