Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wir angepasst. Diese Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Was ist bei An- und Abmeldungen beim Energieversorger zu beachten?
Ab dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Bis wann spätestens muss ich beim Energieversorger die Energielieferung an- oder abmelden?
Die Abmeldung kann für den folgenden Werktag erfolgen. Die Anmeldung kann für den übernächsten Werktag erfolgen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, dies bereits zwei Wochen im Voraus zu erledigen.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Grundsätzlich müssen Sie so lange Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten vermieden werden.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Durch die Grundversorgung ist Ihre Stromversorgung in jedem Fall gesichert. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigen Tarif wechseln.
Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Tarif oder Anbieter wechseln.
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen Ihres Vertrages und ggf. Ihre Vertragslaufzeit
Wichtig zu wissen
Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres aktuellen Vertrages.