Abwassergebühren

abwassergebühren

Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasserverbrauch
4,03 € / cbm
Niederschlagswassergebühr je qm versiegelte Fläche
0,57 € / qm

Niederschlagswasser - relevante befestigte Flächen

Für die Gebührenberechnung werden nur die bebauten und künstlich befestigten Flächen herangezogen, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen fließt. Flächen, die nicht an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind, weil das dort anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert wird, werden nicht berücksichtigt. Auch alle unbefestigten Flächen und Grünflächen bleiben außer Ansatz.

Befestigte Flächen mit Belägen, durch die das anfallende Niederschlagswasser teilweise versickern kann, werden unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit mit einem Faktor multipliziert, um damit den geringeren Niederschlagswasseranfall von diesen Flächen zu berücksichtigen.

Änderungen der gebührenrelevanten, versiegelten Flächen sind unverzüglich bei den Stadtwerken Schlitz anzuzeigen.

1. Dachflächen

1.1 Flachdächer, geneigte Dächer
1,00
1.2 Kiesdächer
0,50
1.3 Gründächer
a) mit einer Aufbaudicke bis 10 cm
b) mit einer Aufbaudicke ab 10 cm

0,50
0,30
2. Befestigte Grundstücksflächen

2.1 Beton-, Schwarzdecke (Asphalt, Teer o.ä.) Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugenverdichtung
1,00
2.2 Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils ohne Fugenverguss
a) bis zu einer Fugenbreite von 15 mm
b) mit einer größeren Fugenbreite als 15 mm


0,70
0,60
2.3 wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt, Schlache o.ä.)
0,50
2.4 Porenpflaster oder ähnliche wasserdurchlässige Pflaster
0,40
2.5 Rasengittersteine
0,20


Zisternen und ähnliche Behältnisse

Wenn das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1 cbm gesammelt und auf dem Grundstück verwendet wird, gelten besondere Regelungen:

Soweit es von der Zisterne keinen direkten oder mittelbaren Anschluss an die Abwasseranlage gibt, bleibt die in die Zisterne einleitende Fläche völlig außer Ansatz.

Soweit es von der Zisterne einen Anschluss an die Abwasseranlage gibt, werden:

  • bei Verwendung im Haushalt (Toilette, Waschmaschine usw.) pro cbm Zisternenvolumen 20 qm der befestigten Fläche abgezogen (Zisternenwasser, welches als häusliches Abwasser der Kanalisation zugeführt wird, ist mit dem Schmutzwassergebührenanteil gebührenflichtig); bei zusätzlicher Nutzung von Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung reduziert sich die so ermittelte Fläche nochmal um 10%.
  • bei Verwendung des Niederschlagswassers zur alleinigen Gartenbewässerung pro cbm Zisternenvolumen 10 qm befestigte Fläche weniger berücksichtigt.

Auch im Bereich der Zisternen oder ähnlicher Behältnisse gilt, Änderungen sind unverzüglich bei den Stadtwerken Schlitz anzuzeigen.