Steuerentlastung für landwirtschaftlichen Stromverbrauch


Ab dem Jahr 2024 besteht für Landwirte die Möglichkeit einer deutlichen Stromsteuererstattung. Der Entlastungsbetrag wurde vervierfacht. Eine Entlastung ist bereits für Mengen aus dem Jahr 2023 und darüber hinaus auch für 2024 und 2025 möglich.

Die Antragstellung ist ab einem Sockelbetrag von 250 Euro möglich und beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Entsprechende Formulare und detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten der Hauptzollämter verfügbar.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können beim Haupt-zollamt einen Antrag auf Steuerentlastung stellen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag spätestens bis zum 31.12.des Jahres eingeht, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde.

Ab wieviel Verbrauch lohnt es einen Antrag zu stellen?

Eine Entlastung der Stromsteuer wird nur gewährt, wenn der Erstattungsbetrag einen jährlichen Selbstbehalt von 250 Euro übersteigt. Deshalb lohnt sich eine Antragstellung erst ab einem Jahresverbrauch von ca 12.500 kWh (bei einem Entlastungsbetrag von 2,00 Cent je kWh).

Wie hoch ist die Entlastung?

Der Entlastungssatz beträgt ab dem 01.01.2023 20,00 Euro je MWh (2,00 Cent je kWh). Der Stromlieferant stellt die volle Stromsteuer, in Höhe von 2,05 Cent je Kilowattstunde in Rechnung. Die reduzierte Stromsteuer je kWh beträgt demnach 0,05 Cent je kWh. Der Entlastungsbetrag muss vom Verbraucher selbst errechnet und beim Hauptzollamt beantragt werden.

Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?

• Stromabrechnung Achtung, Veranlagungszeitraum ist hier grundsätzlich das Kalenderjahr (01.01. - 31.12.).

• Antragsformular Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit

Wichtig! Wird der Haushaltsbedarf und landwirtschaftliche Bedarf über einen Zähler bezogen, so muss der Haushaltsverbrauch bei der Antragsstellung in Abzug gebracht werden. Die in Abzug gebrachte Menge ist auf der Stromabrechnung bzw. dem Antragsformular zu vermerken.

Wo sind die Formulare erhältlich?

Die Antragsformulare können beim zuständigen Hauptzollamt angefordert werden bzw. stehen unter der

Internetseite www.zoll.de zum Download bereit:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html