Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren


Die Gebühren für Frischwasser erhöhen sich von vormals brutto 2,14 Euro/cbm auf 2,27 Euro/cbm. Im Bereich des Abwassers erhöhen sich die Gebühren für Schmutzwasser von 3,56 Euro/cbm auf nunmehr 4,03 Euro/cbm. Für die versiegelten Flächen erhöht sich der Gebührensatz von 0,50 Euro/qm auf 0,57 Euro/qm. Unter Einbeziehung der in Nachbarkommunen etablierten zusätzlichen Grundpreise für Abwasser, die die Stadtwerke in dieser Form nicht berechnen, befinden sich die Stadtwerke Schlitz damit auf dem Niveau strukturell vergleichbarer Kommunen.

Eine Neukalkulation der Gebührensätze war zwingend notwendig, da nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eine kostendeckende Gebührenkalkulation vorgegeben ist und diese letztmalig im Jahr 2013 durchgeführt wurde. Die Berechnung wurde anhand geprüfter und testierter Jahresabschlüsse erstellt. Des Weiteren wurden die Planungen und Erkenntnisse der Folgejahre mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erörtert und fanden Niederschlag in den Ergebnissen. Die Kalkulation wurde dabei immer unter der Prämisse des Kostendeckungsprinzips gemäß Kommunalabgabengesetz betrachtet. Des Weiteren erfolgte auch für die Beurteilung der Ver- und Entsorgungsmengen, die als Kostenträger dienen, keine subjektive, sondern eine objektive und bürgerfreundliche Beurteilung, indem den Planungszeiträumen tendenziell höhere Wasserentnahmen unterstellt wurden, die die Tatsache berücksichtigen, dass wir mit heißeren Sommern und zunehmender Trockenheit konfrontiert sind.

All dies führt zu der Notwendigkeit die Gebühren für Wasser- und Abwasser anpassen zu müssen, um dem Grundsatz kostendeckender Gebühren gerecht zu werden. Nur durch eine Kostendeckung kann es gelingen die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung auf dem qualitativ hohen Niveau zu halten, welches wir aktuell im Schlitzerland vorfinden. Unterdeckungen hätten ausbleibende Investitionen und schließlich Mehrkosten zur Folge, die in künftigen Jahren von den Bürgern zu tragen wären, da die Ver- und Entsorgung essentiell und durch nichts zu ersetzen ist.

Abschließend möchten die Stadtwerke Schlitz nochmals darauf hinweisen, dass gemäß Entwässerungssatzung, die Verpflichtung zur Meldung von gebührenrelevanten Versiegelungsflächen durch die Grundstückseigentümer besteht. Insbesondere alle Veränderungen der versiegelten Flächen sind unverzüglich nach Fertigstellung der zugrundeliegenden Maßnahme mitzuteilen. Die Unterlassung der Meldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen Ihnen die Stadtwerke gerne zur Verfügung.

 

STADTWERKE SCHLITZ

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