Netzung ab 01.01.2027

 Netzentgelte 2027 (vorläufige Fassung)

Stadtwerke Schlitz · Netznutzung Strom
Preisblatt Netzentgelte 2027
vorläufig · gültig ab 01.01.2027 · erstellt am 14.10.2026
Stadtwerke Schlitz

Preisblatt 1Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung1)

Jahresleistungspreissystem2),3)Jahresbenutzungsdauer < 2.500 hJahresbenutzungsdauer > 2.500 h
Entnahme aus:LeistungspreisArbeitspreisLeistungspreisArbeitspreis
€ / kW * act / kWh€ / kW * act / kWh
MS - NE 5 - Mittelspannung6)26,047,02178,150,94
MS/NS - NE 6 - Umspannung Mittel-/Niederspannung32,138,69220,641,15
NS - NE 7 - Niederspannung38,2110,35263,121,36

Preisblatt 2Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

Netzentgelte3),4)nettobruttonettobrutto
KundengruppeArbeitspreisArbeitspreisGrundpreisGrundpreis
ct / kWhct / kWh€ / a€ / a
Kleinkunden6,547,7898,00116,62
Kleinkunden (Kommunal)5,897,0188,20104,96
E-Mobilität5),7)3,153,75
Elektrospeicherheizung5),7)3,153,75
Wärmepumpen5),7)3,704,40
1)
Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung der 1/4-h-Leistungsmittelwerte
2)
In diesen Entgelten sind die Kosten für die vorgelagerten Netze, die Systemdienstleistungen und die bei der Energieübertragung entstehenden Netzverluste enthalten.
3)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für:
siehe auch:
gesetzlich geltende Umsatzsteuerz.Zt. 19%
Messstellenbetrieb inkl. MessungPreisblatt 5 & 6
Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz, §19- und § 17-Umlage aufgrund gesetzlicher VerordnungenPreisblatt 7
4)
In den Entgelten (GP und AP) sind die Kosten für Netznutzung, die Systemdienstleistungen und die bei der Energieübertragung entstehenden Netzverluste enthalten.
5)
Die unterbrechbaren Entnahmestellen ohne Leistungsmessung werden auf Basis von TLP (temperaturabhängige Lastprofile) beliefert, eine Begrenzung auf die bekannten 100.000 kWh für SLP-Kunden kann bei diesen Kundengruppen überschritten werden. Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt ausschließlich im NS-Netz und durch das sogenannte Lastprofilverfahren für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (uVE) der Stadtwerke Schlitz.
6)
Bei Entnahme elektrischer Energie aus Mittelspannung und Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein individueller Zuschlag (%-ual) aufgrund der individuellen Transformatorenverluste erhoben. Dieser Zuschlag gilt sowohl für die Arbeits- als auch für die Leistungswerte.
7)
Die Preise gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und eine individuelle Vereinbarung mit den Stadtwerken Schlitz abgeschlossen haben.

Preisblatt 2aNetzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG nach Modul 1

Folgende Voraussetzungen sind für eine Vereinbarung zur netzorietierten Steuerung gemäß § 14a EnWG bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Abrechnungsmodul 1 einzuhalten:

  • bestehender Netznutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher
  • technische Möglichkeit zur Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs der Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zur Netzentlastung

Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören Elektro-Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung) mit einem max. Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW.

Die Höhe der pauschalen Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 darf das Netzentgelt, welches vom Betreiber ohne pauschale Reduzierung an dem Zählpunkt zu entrichten wäre, nicht übersteigen (negative Netzentgelte sind nicht möglich). Die Netzentgeltreduzierung wird jährlich gewährt.

Pauschale Netzentgeltreduzierung für Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. Modul 1:

pauschale Reduzierung 1)Netto (€/a)Brutto (€/a)
Pauschale Netzentgeltreduzierung =42,02(Kosten iMS vgl. MsbG)50,00
+25,21(Kosten für die Steuerbox vgl. MsbG)30,00
mit AP = 6,54 ct/kWh +49,05[3.750 kWh/a x AP x 0,2 (Stabilitätsprämie)]58,37
(NS ohne Lastgangmessung)
Maximale Reduzierung =116,28€/a138,37

Über den Installateur bzw. einen Energiedienstleister kann vor Ort die Verbrauchseinrichtung genau analysiert werden, welche Aufwendungen / Kosten auf den Kunden zukommen.

Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.

1)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für:
siehe auch:
gesetzlich geltende Umsatzsteuerz.Zt. 19%
Messstellenbetrieb inkl. MessungPreisblatt 5 & 6
Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz, §19- und § 17-Umlage aufgrund gesetzlicher VerordnungenPreisblatt 7

Hinweis: Das Gesamtentgelt für die Entnahmestelle kann nicht unter 0 € sinken!

Preisblatt 2bNetzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG nach Modul 2

Folgende Voraussetzungen sind für eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung gemäß § 14a EnWG bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Abrechnungsmodul 2 einzuhalten:

  • bestehender Netznutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher
  • technische Möglichkeit zur Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs der Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zur Netzentlastung
  • steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt einen separaten Zähler und technischen Zählpunkt

Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören Elektro-Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung) mit einem max. Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW.

Bei Wahl des Moduls 2 erfolgt eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Netzentgelte für Entnahmestellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. Modul 2:

prozentuale Reduzierung 1)nettobrutto
ArbeitspreisArbeitspreis
ct / kWhct / kWh
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG2,623,12

Über den Installateur bzw. einen Energiedienstleister kann vor Ort die Verbrauchseinrichtung genau analysiert werden, welche Aufwendungen / Kosten auf den Kunden zukommen.

Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.

1)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für:
siehe auch:
gesetzlich geltende Umsatzsteuerz.Zt. 19%
Messstellenbetrieb inkl. MessungPreisblatt 5 & 6
Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz, §19- und § 17-Umlage aufgrund gesetzlicher VerordnungenPreisblatt 7

Preisblatt 2cNetzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG nach Modul 3

Folgende Voraussetzungen sind für eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung gemäß § 14a EnWG bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Abrechnungsmodul 3 einzuhalten:

Das Modul 3 steht Anschlussnutzern, die keine RLM-Kunden sind, einzig in Kombination mit Modul 1 zur Verfügung. Zudem muss ein intelligentes Messsystem vorhanden sein. Die Zeitfenster mit den drei Netzentgelttarifen werden kalenderjährlich festgelegt und gelten für das gesamte Netzgebiet. Der Gültigkeitszeitraum von Modul 3 darf auf einzelne Quartale beschränkt werden, muss aber in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden.

Gemäß der Festlegung BK8-22-010-A erfolgt die Abrechnung von Modul 3 erstmalig ab dem 01.04.2025.

Netzentgelte für Entnahmestellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. Modul 3:

Gültigkeit der 3 Tarifstufen

Quartale01.01.-31.03.01.04.-30.06.01.07.-30.09.01.10.-31.12.
2027janeinneinja
zeitvariable Netzentgelte1)nettobruttoUhrzeiten
ArbeitspreisArbeitspreis
ct / kWhct / kWh
Standardtarif6,547,7806:30 - 08:15
09:30 - 18:30
20:00 - 23:15
Hochtarif13,0815,5708:15 - 09:30
18:30 - 20:00
Niedrigtarif2,603,0900:00 - 06:30
23:15 - 00:00

Beispiel:

06:30 - 08:15 Uhr bedeutet Messwerte von 06:30:00 Uhr bis 08:14:59 Uhr

Über den Installateur bzw. einen Energiedienstleister kann vor Ort die Verbrauchseinrichtung genau analysiert werden, welche Aufwendungen / Kosten auf den Kunden zukommen.

Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.

1)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für:
siehe auch:
gesetzlich geltende Umsatzsteuerz.Zt. 19%
Messstellenbetrieb inkl. MessungPreisblatt 5 & 6
Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz, §19- und § 17-Umlage aufgrund gesetzlicher VerordnungenPreisblatt 7

Preisblatt 3Monatsleistungssystem für Kunden mit registrierender Leistungsmessung1)

Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der eine signifikant geringere oder gar keine Leistungsaufnahme in der verbleibenden Zeit gegenübersteht, bietet die Stadtwerke Schlitz diese Alternative zum Jahresleistungspreissystem (Preisblatt 1) an.

Die Anmeldung nimmt vor Abrechnungsbeginn der Netzkunde vor.

Monatsleistungspreissystem2),3)Monatsleistungspreissystem
Entnahme aus:LeistungspreisArbeitspreis
€ / kW * Monatct / kWh
MS - NE 5 - Mittelspannung29,690,94
MS/NS - NE 6 - Umspannung Mittel-/Niederspannung36,771,15
NS - NE 7 - Niederspannung43,851,36

Preisblatt 4Reservenetzkapazität für Kunden mit registrierender Leistungsmessung1)

Die Zeiten eines Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann ein Netzkunde beim Netzbetreiber durch die Bestellung einer Netzreservekapazität absichern. Die Höhe der Netzreserve kann i.d.R. bis zur Netto-Engpassleistung der Erzeugungsanlage durch den Netznutzer in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung durch den Netzbetreiber erfolgt nach einem Jahr auf Basis der in Anspruch genommenen Zeit (in Stunden). Unterjährigkeiten sind nicht gestattet.

Reservenetzkapazität3)bis 200 hbis 400 hbis 600 h
Entnahme aus:€ / kW * a€ / kW * a€ / kW * a
MS - NE 5 - Mittelspannung65,1178,1391,15
MS/NS - NE 6 - Umspannung Mittel-/Niederspannung80,3296,38112,44
NS - NE 7 - Niederspannung95,52114,63133,73
1)
Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung der 1/4-h-Leistungsmittelwerte
2)
In diesen Entgelten sind die Kosten für die vorgelagerten Netze, die Systemdienstleistungen und die bei der Energieübertragung entstehenden Netzverluste enthalten.
3)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für:
siehe auch:
gesetzlich geltende Umsatzsteuerz.Zt. 19%
Messstellenbetrieb inkl. MessungPreisblatt 5 & 6
Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz, §19- und § 17-Umlage aufgrund gesetzlicher VerordnungenPreisblatt 7

Die Entgelte für Messeinrichtung gelten für:

Kunden mit Leistungsmessung und dezentrale Erzeugungsanlagen mit Leistungsmessung--> Preisblatt 5
Kunden ohne Leistungsmessung und dezentrale Erzeugungsanlagen ohne Leistungsmessung--> Preisblatt 6

Preisblatt 5Entgelte für Messstellenbetrieb2) inkl. Messung mit registrierender Leistungsmessung1)

Entgelte4)Messstellenbetrieb inkl. Mess-DL
Entgelt für Messung in … bzw. i. V. m.:€ / a
Mittelspannung (einschl. HS/MS)261,64
Wandlersatz Mittelspannung434,36
Niederspannung (einschl. MS/NS)395,40
Wandlersatz Niederspannung24,60

Preisblatt 6Entgelte für Messstellenbetrieb3) inkl. Messung ohne registrierende Leistungsmessung1)

Entgelte4)Messstellenbetrieb inkl. Mess-DL
Entgelt für Messung mit:€ / a
Eintarif10,80
Zweitarif 5)23,52
Wandlersatz24,60
1)
Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung der 1/4-h-Leistungsmittelwerte
2)
Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung sowie das Entgelt für die Messung (tägliche Ab- bzw. Auslesung) der Messeinrichtung in Verbindung mit der Datenweitergabe an berechtigte Dritte.
3)
Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung sowie das Entgelt für die Messung (jährliche Ab- bzw. Auslesung) der Messeinrichtung in Verbindung mit der Datenweitergabe an berechtigte Dritte. Weitere Ab-/Auslesungen werden erneut abgerechnet (z.B: auf Kundenwunsch), ausgenommen sind jene aufgrund von Lieferantenwechseln (z.B. durch Ein- bzw. Auszug, usw.)
4)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Entgelte für die gesetzlich geltende Umsatzsteuer.
z.Zt. 19%
5)
ohne Schaltgerät

Preisblatt 7Konzessionsabgabe und gesetzliche Umlagen

Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabeverordnung (KAV)in Gemeinden bis … EinwohnerAbgabe in ct/kWhin Gemeinden bis … EinwohnerAbgabe in ct/kWh2)in Gemeinden bis … EinwohnerAbgabe in ct/kWh2)in Gemeinden über … EinwohnerAbgabe in ct/kWh2)
Strom, bei sonstigen Tariflieferungen der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird25.0001,32100.0001,59500.0001,99500.0002,39
Strom, bei sonstigen Tariflieferungen der als Schwachlaststrom geliefert wird25.0000,61100.0000,61500.0000,61500.0000,61
Sondervertragskunden (mit registrierender Leistungsmessung4))---0,11---0,11---0,11---0,11

Umlage in ct/kWh

Offshore-Netzumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)in der jeweils veröffentlichten Höhe 3)

Umlage in ct/kWh

Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)in der jeweils veröffentlichten Höhe 3)

Umlage in ct/kWh

KWKG-Umlage nach §§ 26-29 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)in der jeweils veröffentlichten Höhe 3)
1)
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
z.Zt. 19%
2)
Die Konzessionsabgaben und die Umlagen sind in den Netzentgelten der Preisblätter 1 bis 6 nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.
3)
Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen können der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de entnommen werden.
4)
Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung der 1/4-h-Leistungsmittelwerte

Diese Auflistung dient nur zur Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Preisblatt 8Ergänzende Dienst- und Zusatzleistungen

Ergänzend zu den Preisblättern 1 bis 7 berechnet der Netzbetreiber die folgenden Leistungen, die nicht mit den Netzentgelten abgegolten sind. Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Abrechnung je Vorgang bzw. Jahr. Regelarbeitszeit Mo–Fr 07:00–16:00 Uhr (ohne Feiertage, 24.12. und 31.12.).

Blindarbeit

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.1Blindarbeit außerhalb cos φ 0,95 induktiv bis 1 (über 32,87 % der Wirkarbeit); bei Entnahme aus der Niederspannung Grenze cos φ 0,90 (48,43 %)ct/kvarh1,101,309

Zusatzpreise Messstellenbetrieb mit registrierender Leistungsmessung

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.2Übermittlung historischer Lastgänge (1 bis 12 Monate)€/Vorgang20,0023,80
8.3Mehrpreis Bereitstellung und Betrieb GSM-Modem einschließlich Karte€/a109,50130,31
8.4Signalimpulsausgabe und -weitergabe je Gerät€/a61,3272,97

Weitere Zähleinrichtungen und Ablesung (ohne Leistungsmessung)

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.5Zweirichtungszähler (Bezug und Einspeisung)€/a12,4114,77
8.6Geräte- und Tarifschaltung (je Schaltkontakt)€/a14,6017,37
8.7¼-h-Maximumzähler (ohne Lastgang)€/a43,8052,12
8.8Mehrpreis halbjährliche Ablesung€/a2,192,61
8.9Mehrpreis vierteljährliche Ablesung€/a6,577,82
8.10Mehrpreis monatliche Ablesung€/a24,0928,67

Dienstleistungen

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.11Kontrollablesung Wirkarbeitszähler auf Wunsch von Lieferant, Kunde oder Messstellenbetreiber€/Vorgang92,20109,72
8.12Manuelle Ablesung einschließlich Lastgangerfassung bei registrierender Leistungsmessung€/Vorgang184,40219,44
8.13Inbetriebsetzung konventionelle Leistungsmessung 0,4 kV€/Vorgang255,38303,90
8.14Inbetriebsetzung konventionelle Leistungsmessung 20 kV€/Vorgang510,75607,79
8.15Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung innerhalb der Regelarbeitszeit (Sperrung 95,98 € + Wiederherstellung 111,29 €)€/Vorgang207,27246,65
8.16Erfolgloser Sperrversuch innerhalb der Regelarbeitszeit€/Vorgang66,8579,55
8.17Stornierung Sperrauftrag – Außendienst noch nicht unterwegs€/Vorgang7,619,06
8.18Stornierung Sperrauftrag – Außendienst bereits unterwegs€/Vorgang57,6368,58
8.19Befundprüfung Einphasenzähler durch staatlich anerkannte Prüfstelle (davon Gebühr MessEGebV 169,20 €)€/Vorgang261,40311,07
8.20Befundprüfung Mehrphasenzähler durch staatlich anerkannte Prüfstelle (davon Gebühr MessEGebV 180,60 €)€/Vorgang272,80324,63
8.21Befundprüfung Messung mit registrierender Leistungsmessung€/Vorgangauf Anfrage
8.22Umbau Standardlast- oder Maximumzähler auf Leistungsmessung einschließlich Inbetriebsetzung€/Vorgang255,38303,90
8.23Umbau Eintarifmessung auf ¼-h-Maximumerfassung einschließlich Inbetriebsetzung€/Vorgang92,20109,72
8.24Rückbau der Messeinrichtung bei dauerhafter Auflösung der Anlage€/Vorgangkostenfrei
8.25Neu-Plombierung und Bearbeitungspauschale bei Rückbau wegen Zusammenschaltung€/Vorgang46,1054,86
8.26Montage und Einrichtung Signalimpuls (laufende Kosten siehe Zusatzpreise)€/Vorgang92,20109,72

Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.27Inbetriebnahme Erzeugungsanlage ab 30 kW bis einschließlich 100 kW (Schutzeinstellungen, Einspeisemanagement)€/Vorgang92,20109,72
8.28Inbetriebnahme Erzeugungsanlage über 100 kW€/Vorgang92,20109,72
8.29Zweite Anfahrt aufgrund von Mängeln an der Anlage€/Vorgang92,20109,72

Baukostenzuschüsse oberhalb der Niederspannung

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.30Baukostenzuschuss Mittelspannung (NE 5) – Mittel der Leistungspreise ≥ 2.500 h des aktuellen und der vier Vorjahre (BNetzA-Positionspapier 20.11.2024)€/kW203,49242,15
8.31Baukostenzuschuss Umspannung MS/NS (NE 6) – Mittel der Leistungspreise ≥ 2.500 h des aktuellen und der vier Vorjahre (BNetzA-Positionspapier 20.11.2024)€/kW240,85286,61

Sonstige Leistungen

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.32Sonderprüfung: Klärung von Anlagenzuordnungen vor Ort€nach Aufwand
8.33Sonderentgelt nach § 19 Abs. 4 StromNEV für Stromspeicher€auf Anfrage
8.34Mehr-/Mindermengen bei Entnahme ohne Leistungsmessungct/kWhlt. BDEW-Veröffentlichung
8.35ErsatzversorgungPreise des Grundversorgers

Informativ: Konzessionsabgabe und Umlagen (verbindlich sind die Veröffentlichungen auf netztransparenz.de)

Pos.LeistungEinheitnettobrutto
8.36Konzessionsabgabe Tarifkunden (Gemeinde bis 25.000 Einwohner)ct/kWh1,321,571
8.37Konzessionsabgabe Schwachlaststrom (Nachweis erforderlich)ct/kWh0,610,726
8.38Konzessionsabgabe Sondervertragskundenct/kWh0,110,131
Stadtwerke Schlitz · Preisblatt Netzentgelte Strom 2027 (vorläufig) · gültig ab 01.01.2027